Das Arbeitsgericht Hanau ist zum 31.12.2011 geschlossen worden.
Ab dem 1. Januar 2012 ist das Arbeitsgericht Fulda
für die Gemeinden Biebergemünd, Birstein, Brachttal, Flörsbachtal, Jossgrund, Bad Orb, Wächtersbach, Schlüchtern, Sinntal, Bad Soden-Salmünster, Steinau und Gemeindefreies Gebiet Gutsbezirk Spessart örtlich zuständig.
Für alle anderen bisher im Zuständigkeitsbereich des Arbeitsgerichts Hanau liegenden Gemeinden ist ab dem 1. Januar 2012 Arbeitsgericht Offenbach am Main
zuständig.
Die neuen Zuständigkeiten gelten für alle anhängigen und abgeschlossenen sowie für alle neu einzuleitenden Verfahren.
Postverkehr kann nicht mehr über die alte Anschrift des Arbeitsgerichts Hanau abgewickelt werden.
Sie erreichen das Arbeitsgericht Offenbach am Main über EGVP und im Übrigen wie folgt:
63065 Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18
Tel.: 069/8057-3161, Fax: 069/8057-3403
Sie erreichen das Arbeitsgericht Fulda über EGVP und im Übrigen wie folgt:
36037 Fulda, Am Hopfengarten 3
Telefon: 0661/924-2550 Fax: 0661/924-2560